Nach fast drei Jahren hat das OLG Hamm entschieden, dass die Weigerung, ein Wandbild von Halim Dener von der Hauswand des AJZ Bielefeld zu entfernen, strafrechtlich nicht zu verfolgen ist. Das AJZ fordert die Aufhebung des PKK-Verbots.
Link: https://anfdeutsch.com/aktuelles/-22977
Am Montag wurde der Freispruch des Vorsitzenden des Trägervereins des AJZ Bielefeld vom Oberlandesgericht Hamm bestätigt. Die Weigerung, das Halim-Dener-Graffito von der Hauswand des Arbeiterjugendzentrums in Bielefeld zu beseitigen, ist strafrechtlich nicht zu verfolgen.
Das seit fast drei Jahren andauernde Verfahren zu dem Wandbild, das mittlerweile seit einem Vierteljahrhundert existiert, geht auf eine Initiative des Bundesinnenministeriums zur verschärften Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung zurück. Um die türkische Staatsführung zufriedenzustellen, wurde bundesweit versucht, alle Symbole der Bewegung aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Das AJZ weigerte sich, dieses Spiel mitzuspielen.
Zu dem Freispruch teilt die Hausgemeinschaft des AJZ mit:
„Nachdem wir im Februar 2018 von der Polizei aufgefordert wurden, das Bild wegen der angeblichen Darstellung verbotener Symbole von der Fassade unseres Zentrums zu entfernen, wurde stellvertretend für uns der Vorsitzende des Vereins in einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Bielefeld im September 2019 wegen der Unterlassung der Entfernung des Bildes zu einer Geldstrafe verurteilt. Hiergegen legten wir Berufung ein. In dem folgenden Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld am 17. Juni 2020 wurde das Urteil aufgehoben und der Vorsitzende freigesprochen. Da es die Staatsanwaltschaft Bielefeld aber weiterhin auf eine Verurteilung abgesehen hatte, wurde von dieser Revision eingelegt und es kam nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamm. Dort wurde der Freispruch bestätigt!
Wie dieser Freispruch inhaltlich begründet wird, können wir euch leider noch nicht im Detail mitteilen. Prozessbeobachter*innen berichteten, dass der Vorsitzende Richter von einer Gesinnungsjustiz sprach, die er für seit langem überwunden gehalten hat. Wir warten die Urteilsbegründung ab und werden dann noch einmal Genaueres bekannt geben.“
Weg mit dem Verbot der PKK
„Wir freuen uns sehr über den Freispruch und über die Solidarität, die wir im Laufe der Auseinandersetzung um den Erhalt des Bildes zum Gedenken an Halim Dener erfahren haben.
Es ist schon Ironie, dass der Prozess gerade in der Woche stattfand, in der sich auch das Verbot der PKK zum 27. Mal jährt. Denn Halim Dener wurde 1994 in Hannover von der Polizei erschossen, als er Plakate mit dem Symbol der ERNK, die im Zuge des PKK-Verbotes ebenfalls verboten wurde, aufhängte. Der nunmehr gescheiterte Versuch der Bielefelder Polizei und Staatsanwaltschaft, das Bild an unserer Hauswand zu kriminalisieren, zeigt einmal mehr, dass der Wille zur Kriminalisierung des kurdischen Widerstandes auch nach all den Jahren ungebrochen ist.“
Die Erklärung der Hausgemeinschaft des AJZ endet mit der Forderung: „Weg mit dem Verbot der PKK! Keine Kriminalisierung des kurdischen Widerstandes!“